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Im Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft getreten. Diese soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission, des EU-Parlaments und der 27 Mitgliedstaaten (EU-Rat) sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz und Erzeugnisse daraus nur importiert, exportiert oder innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn gewährleistet ist, dass deren Produktion keine Entwaldung zu Grunde liegt.
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07.05.2024 09:40