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Heizkostenzuschuss 2026

heizen

Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt im Herbst 2026 mit Beginn der Heizsaison.

Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro

Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)

Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss 2026

  • 1.435 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.265 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 2.665 Euro pro Monat für drei Personen
  • 2.965 Euro pro Monat für vier Personen
  • + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen

Ob Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss besteht, können Interessierte vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Heizkostenzuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss zur Verfügung.

Einreichung

Die Einreichung erfolgt bevorzugt über das Online-Formular auf der genannten Website, wobei auch eine analoge Antragstellung weiterhin möglich ist. Es müssen keine Unterlagen oder Nachweise mehr verpflichtend eingereicht werden. Bei den Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres müssen AntragstellerInnen bestätigen, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung werden Überprüfungen durchgeführt – es können Unterlagen beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin angefordert werden.

Folgeanträge

Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, wird neuerlich vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt. 

Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben. 

Erforderliche Unterlagen

Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise, der im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen.


Jene, die Unterstützung benötigen, können sich an ihre Standortgemeinde oder an das Tiroler Hilfswerk in Innsbruck wenden. Neben Vor-Ort-Beratungen bietet das Tiroler Hilfswerk auch Online-Beratungen an. Termine für eine Beratung via Video oder Telefon können einfach und unkompliziert via Online-Terminvereinbarung des Landes gebucht werden.

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenschuss. Eine Beantragung ist auch über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ möglich.


Weitere Informationen:

Antragsformular_HKZ_2026.pdf herunterladen (0.18 MB)

Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2026.pdf herunterladen (0.51 MB)

Factsheet_Heizkostenzuschuss_2026_2.pdf herunterladen (0.52 MB)

06.05.2026 10:51